- Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Mitgliedspraxis des 1. Verbands für Tierphysiotherapie e.V. und dem Kunden (Tierhalter) 1. Anwendbarkeit der AGB Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mitgliedspraxis und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. 2. Geltungsbereich Mit dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ergänzend dazu erkennt der Kunde die Hausordnung und die Preisliste in der jeweiligen Form verbindlich an. 3. Behandlungsvertrag/Termine/Storno 3.1 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Mitgliedspraxis, die Tierphysiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Mitgliedspraxis zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. 3.2 Der Internetauftritt, Flyer oder ähnliche werbende Aussagen der Mitgliedspraxis stellen keine Angebote dar. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages gibt stets der Kunde ab und kann von der Mitgliedspraxis angenommen werden. 3.3 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von der Mitgliedspraxis bestätigt wurden. Die Bestätigung ist an keine Form gebunden. Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin, wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Mitgliedspraxis ist nicht verpflichtet, diese durch den Kunden verursachte Verspätung nachzuholen. Eine Minderung des Honorars kommt nicht in Betracht. 3.4 Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. 3.5 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund von vorhersehbarer Beeinträchtigung im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er über die Verzögerung informiert. Unabhängig von der Verzögerung hat der Kunde Anspruch auf die volle Behandlung. 3.6 Die Mitgliedspraxis ist jederzeit berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Mitgliedspraxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Das Gleiche gilt, wenn sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringt. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Mitgliedspraxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich sämtlicher Beratung, erhalten. 4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages 4.1 Die Mitgliedspraxis erbringt ihre Dienstleistung in der Weise, dass sie den Kunden umfassend berät und anschließend aufgrund der Beratung in Abstimmung mit dem Kunden die Behandlung am Tier des Kunden vornimmt. 4.2 Über die Therapiemethoden entscheidet der Therapeut frei, nachdem er den Tierhalter über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert hat. Soweit der Kunde keine Einwendungen erhebt, ist die Mitgliedspraxis befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen. 4.3 Die Mitgliedspraxis übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. 4.4 Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen. 5. Mitwirkung des Kunden 5.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die durch die Mitgliedspraxis angewandten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung der entsprechenden Empfehlung oder Hausaufgaben über die Therapiesitzungen hinaus den optimalen Erfolg erzielen können. Der Kunde verspricht, die Empfehlung (z.B. Leinenzwang, Spielverbot) Stand Januar 2019 2 umzusetzen. Die Mitgliedspraxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte nicht befolgt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Mitgliedspraxis haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden. 5.2 Die Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. 6. Honorar der Mitgliedspraxis 6.1 Die Mitgliedspraxis hat für ihre Dienstleistung Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Mitgliedspraxis und dem Kunden vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. 6.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag (Termin) sofort fällig und vom Kunden in bar an die Mitgliedspraxis zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor dem Behandlungsbeginn vereinbart werden. 6.3 Sofern die Mitgliedspraxis Mehrfachkarten herausgibt, ist die ganze oder teilweise Rückzahlung des Entgeltes ausgeschlossen, sollte der Tierhalter die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können. 6.4 Zahlt der Kunde, das Honorar nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Mitgliedspraxis ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Für jede Mahnung, die sie dennoch versendet, kann sie vom Kunden eine Mahngebühr verlangen. 6.5 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht. Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten. 6.6 Während des Verzugs des Kunden ist die Mitgliedspraxis nicht verpflichtet, weitere Beratungen oder Behandlungen zu erbringen. 7. Fahrtkosten 7.1 Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Mangels einer entsprechenden Preisliste gelten die steuerlichen Pauschalen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als vereinbart. 8. Haftung 8.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Verursacht das Tier Schäden bei Dritten, für die die Mitgliedspraxis haften muss, so stellt der Kunde die Mitgliedspraxis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Hat die Mitgliedspraxis die Ansprüche der Dritten berechtigter Weise schon erfüllt, so hat der Kunde der Mitgliedspraxis den zur Erfüllung aufgewendeten Betrag zu erstatten. 8.2 Die Mitgliedspraxis haftet für Schäden am Tier nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden. 9. Vertraulichkeit der Behandlung/Datenschutz 9.1 Es gilt die separat zur Verfügung gestellte Kunden Information der Mitgliedspraxis zum Datenschutz, die der Kunde durch seine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung genehmigt. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. 10.2 Gerichtsstand ist der Wohnort des Kunden. 11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmung des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommen.